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Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 04.09.2006


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.



Öffentliche Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung1 wird nach Beschlussfassung der Bürgerschaft vom 5. April 2006 und dem Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erlassen:


Hauptsatzung der Hansestadt Rostock (pdf download)