Home
Navigation

Kein Einkauf am 3. Oktober

Pressemitteilung vom 30.09.2008


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Das Stadtamt der Hansestadt Rostock weist darauf hin, dass der 3. Oktober, der Tag der deutschen Einheit, ein gesetzlicher Feiertag nach § 2 des Sonn- und Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist. Die gesetzlichen Ausnahmeregelungen der Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO) finden für diesen Tag keine Anwendung. Somit ist der gewerbsmäßige Verkauf an diesem Tag nicht zulässig.