Kurabgabe wird erhoben
Pressemitteilung vom
Archivmeldung:
Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Am 10. Oktober 2001 hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Satzung zur Ehebung der Kurabgabe (Kurabgabesat-zung) beschlossen, die zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.Die Kurabgabe wird in den als Seebad prädikatisierten Ortsteilen der Hansestadt Rostock Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide erhoben. Für Warnemünde ganzjährig, gestaffelt nach Haupt- und Nebensaison, in den anderen Ortsteilen nur in der Hauptsaison. Alle Quartiergeber/innen erhalten durch die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde eine gesonderte Information, ab wann die Kurkarten zur Abholung bereitliegen.
Satzung der Hansestadt Rostock zur Erhebung der Kurabgabe Dr. Grüder
Betriebsleiter
