Mediationsverfahren beendet mehrere Rechtsstreite
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Bürgerschaft und Stadtverwaltung haben sich jetzt im Rahmen eines umfassenden Mediationsverfahrens auf Lösungen in strittigen Verfahrensfragen geeinigt. Einen entsprechenden Vergleich bestätigten gestern die Mitglieder der Bürgerschaft in nicht öffentlicher Sitzung einstimmig. Die Einigung betrifft Verfahrensfragen bei Stellenbesetzungen ebenso wie bei der Wahrnehmung von Repräsentationsterminen und bei der Kommunikation miteinander. „Wir sind während des Verfahrens aufeinander zugegangen im Interesse einer künftig reibungsloseren Arbeit zum Wohle der Menschen in unserer Stadt. Im Ergebnis ist ein Regularium entstanden, das mehrere anhängige Rechtsstreite außergerichtlich beendet, erklären Bürgerschaftspräsidentin Karina Jens und Oberbürgermeister Roland Methling.
Personalbesetzungen stehen künftig bereits ab den Entgeltgruppe E 12 bzw. der Besoldungsstufe A 12 unter dem Zustimmungsvorbehalt der Bürgerschaft. Bisher war dies erst ab E 13/A 13 der Fall. Auch die Verfahren bei kommissarischen Aufgabenübertragungen, Abordnungen und Umsetzungen wurden ergänzt. In einem Workshop sollen Kompetenzen der kommunalen Verfassungsorgane Bürgermeister und Gemeindevertretung detailliert beleuchtet werden.
