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Mit Schablone ins Wahllokal

Pressemitteilung vom 20.05.2019


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 26. Mai 2019 ohne fremde Hilfe wählen, teilt das Büro für Behindertenfragen mit. Die Gebietsgruppe Rostock des Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern (BSVMV) übernimmt die Verteilung der Wahlschablonen. Auf Anfrage übersendet der BSVMV dem blinden oder sehbehinderten Wähler die Wahlschablone per Briefpost. Auch im Büro für Behindertenfragen kann ein Wahlhilfepaket angefordert werden. Im Umschlag stecken zudem eine Gebrauchsanweisung zur Schablone und der vorgelesene Inhalt des Stimmzettels zum Hören.

Kontakt:
Gebietsgruppe Rostock des BSVMV 
Henrik-Ibsen-Straße 20
18106 Rostock
Tel. 0381 7789816
E-Mail: gg.rostock@bsvmv.org

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Büro für Behindertenfragen
Neuer Markt 1
18055 Rostock
Tel. 0381 381-1125