Mitarbeiter für Beschwerdestelle gesucht
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30. Mai 2000
Mitarbeiter für Beschwerdestelle gesucht
Gemäß § 13, Abs. 1 - 4 des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten, für die Krankenhäuser ihres Gebietes Patientenbeschwerdestellen einzurichten. Die Patientenbeschwerdestelle prüft Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertritt deren Anliegen bei den zuständigen Stellen.
Die Mitglieder der Patientenbeschwerdestelle üben ihr Amt als Ehrenamt aus und haben alle Sachverhalte vertraulich zu behandeln. Sie werden von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock gewählt. Bedienstete der Krankenhäuser oder der Krankenhausträger und Mitarbeiter und Bedienstete der Stadtverwaltung sind nicht wählbar.
Sachkundige und interessierte Einwohner der Hansestadt Rostock werden gebeten, sich für dieses Ehrenamt mit einer kurzen Information zur Person an das
Gesundheitsamt
St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock
zu wenden.
