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Öffentliche Bekanntmachung der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 21.01.2025


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann bis zum 3. März 2025 im Hafen- und Seemannsamt, Ost-West-Straße 8, 18147 Rostock, zu folgenden Öffnungszeiten Mo bis Fr: 9-12 Uhr, Mo bis Mi: 13-16 Uhr und Do: 13-17 Uhr, eingesehen werden.