Öffentliche Bekanntmachung der Hafennutzungsordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Archivmeldung:
Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann bis zum 3. März 2025 im Hafen- und Seemannsamt, Ost-West-Straße 8, 18147 Rostock, zu folgenden Öffnungszeiten Mo bis Fr: 9-12 Uhr, Mo bis Mi: 13-16 Uhr und Do: 13-17 Uhr, eingesehen werden.
