Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Öffentliche Bekanntmachung vom
Vermessungsobjekt
Vorhaben: Liegenschaftsvermessung
Lage: Rostock, Doberaner Straße 64
Gemarkung: Flurbezirk II, Flur 1, Flurstück(e) 36
hier: Flurstücksbildung mit örtlicher Vermessung (Zerlegungsvermessung) und Abmarkung festgestellter Grenzpunkte
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird von mir ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 GeoVermG M-V1) durchgeführt. Gemäß § 31 Abs. 3 des GeoVermG M-V1) wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurden, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung von Grenzpunkten und die sich ggf. daraus ergebende Feststellung von Flurstücksgrenzen durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.
