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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

Öffentliche Bekanntmachung vom 17.07.2026

Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in Verbindung mit der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 1. Juli 2026 nachfolgende Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ erlassen.