Öffentliche Bekanntmachung der Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in Verbindung mit der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden und der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft am 1. Juli 2026 nachfolgende Satzung für den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ erlassen.
