Öffentliche Bekanntmachung
Pressemitteilung vom
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Aufhebung der Entgeltordnung für die Bewirtschaftung der
Saisonparkplätze der Hansestadt Rostock in den Ortsteilen
Warnemünde, Markgrafenheide und Diedrichshagen
Aufgrund des § 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen-
burg-Vorpommern vom 13. Januar 1998 (GVOBl. M-V S. 29), zuletzt
geändert durch Viertes Gesetz zur Änderung der
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom
9. August 2000 (GVOBl. M-V S. 360), und des § 11 des
Kommunalabgabengesetzes vom 1. Juni 1993 (GVOBl. M-V S. 522)
hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock auf ihrer Sitzung am 2.
Juli 2003 Nachstehendes beschlossen:
§ 1 Aufhebung
Die Entgeltordnung für die Bewirtschaftung der Saisonparkplätze der
Hansestadt Rostock in den Ortsteilen Warnemünde,
Markgrafenheide und Diedrichshagen vom 22. Mai 2002,
veröffentlicht im Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock
Nr. 11 vom 29. Mai 2002, wird aufgehoben.
§ 2 In-Kraft-Treten
Die Aufhebung der Entgeltordnung für die Bewirtschaftung der
Saisonparkplätze der Hansestadt Rostock in den Ortsteilen Warne-
münde, Markgrafenheide und Diedrichshagen wird am Tage nach
der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Rostock, 16. Juli 2003
Ida Schillen
Erste Stellvertreterin
des Oberbürgermeisters
