Öffentliche Bekanntmachung im Städtischen Anzeiger vom 5. September unwirksam
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Die im Städtischen Anzeiger der Hansestadt Rostock Nr. 18 vom 5. September 2012
versehentlich veröffentlichte Bekanntmachung „zur Auslegung des Entwurfes einer
Stadtverordnung der Hansestadt Rostock über das Landschaftsschutzgebiet „Feuchtgebiet an der Laak“ ist unwirksam.
