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Qualifizierter Mietspiegel 2026 der Stadt Rostock

Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine verlässliche Übersicht über die ortsüblichen Mieten in Rostock. Er basiert auf einer statistischen Auswertung des Wohnungsmarktes und dient Mietern und Vermietern als wichtige Orientierung bei der Vereinbarung der Miethöhe. Gleichzeitig trägt er zu mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt bei.

Im Zusammenhang mit der seit Oktober 2018 geltenden Mietpreisbremse und der abgesenkten Kappungsgrenze kommt dem Mietspiegel besondere Bedeutung zu. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Innerhalb von drei Jahren ist eine Mieterhöhung auf
maximal 15 Prozent begrenzt, jedoch nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Der Mietspiegel wurde turnusgemäß an die aktuelle Marktentwicklung angepasst. Auf Grundlage einer Stichprobenauswertung wurde eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 7,72 Euro pro Quadratmeter ermittelt. Dies entspricht einem Anstieg von 8,27 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2024.

Der Mietspiegel wurde von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt und am 22.04.2026 von der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als qualifizierter Mietspiegel beschlossen. Er gilt vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028.

Zur einfachen Nutzung stehen ein kostenfreier Online‑Mietspiegelrechner sowie eine Mietspiegelbroschüre zum Download zur Verfügung. Auch die Dokumentation zur Erstellung des Mietspiegels kann online abgerufen werden.