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Rechtsvortrag zur Meinungsfreiheit

Pressemitteilung vom 15.01.2019 - Kultur, Freizeit, Sport


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Angesicht mancher auf Demonstrationen und Gegendemonstrationen laut geäußerten oder auf Transparenten zur Schau gestellten Meinungen fragen sich gegenwärtig viele Menschen, wie weit das Recht auf Meinungsfreiheit geht und wann der Staat hier einschreiten kann oder muss. In einem Vortrag am 29. Januar 2019 erläutert Manuel Schwartz, Regierungsrat am Landesrechnungshof, was von der Meinungsfreiheit umfasst ist, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt wird und wann eine strafbare Meinungsäußerung vorliegt.

Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr in der Volkshochschule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Am Kabutzenhof 20 A. Das Teilnehmerentgelt in Höhe von sieben Euro wird an der Abendkasse erhoben. Eine vorherige Anmeldung unter Tel. 0381 381-4300 ist notwendig.