Home
Navigation

Rahmenplan Osthafen-Petridamm

Der Bereich Osthafen-Petridamm zählt zu den zentralen städtebaulichen Transformationsräumen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Er liegt unmittelbar an der Warnow, verbindet die Innenstadt mit den Großwohnsiedlungen im Nordosten und hat eine sehr gute ÖPNV-Anbindung, wodurch sich ein erhebliches städtebauliches sowie funktionales Potenzial ergibt.

Gleichzeitig unterscheiden sich die Teilbereiche Osthafen und Petridamm deutlich in ihren strukturellen Voraussetzungen. Hinzu kommt, dass die bestehende planungsrechtliche Situation nicht hinreichend die inzwischen veränderten stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen berücksichtigt. Auch die angrenzende Entwicklung des Warnow-Quartiers verdeutlicht den strategischen Handlungsbedarf. Der Osthafen und der Petridamm soll zu einem urbanen, gemischt genutzten Stadtbereich weiterentwickeln werden, der Arbeiten, Wohnen, Freizeit und Mobilität integriert und gleichzeitig den bestehenden gewerblichen Bestand sichert.

Im Jahr 2020 führte das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilität eine städtebauliche Ideenwerkstatt durch, um erste Ansätze zur Neustrukturierung zu erarbeiten und langfristige städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Seit 2025 liegt für das Gesamtgebiet Osthafen-Petridamm schließlich eine städtebauliche Rahmenplanung vor, welche der Rostocker Bürgerschaft am 22.04.2026 zur Kenntnis gegeben worden ist (2026/IV/1426). Dieser Rahmenplan stellt eine Entwicklungsperspektive dar und könnte – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung der Gemeindevertretung – als strategisches Steuerungsinstrument für die langfristige räumliche städtebauliche und strukturelle Ordnung, die Nutzungsverteilung, die Freiraumentwicklung und die verkehrliche Erschließung dienen. Der Rahmenplan trifft keine parzellenscharfen Festlegungen, sondern stellt mögliche räumliche und funktionale Leitlinien dar, die als analytische Grundlage für weitere fachliche Prüfungen, politische Abwägungen und die spätere verbindliche Bauleitplanung dienen könnten.