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Hausnummernvergabe

Die Vergabe von Hausnummern dient zusammen mit der Benennung von Straßen mit Straßennamen der eindeutigen räumlichen Zuordnung von Gebäuden. Dafür ist eine nachvollziehbare räumliche Anordnung der Nummerierung erforderlich.

Insbesondere die Rettungsdienste, der abwehrende Brandschutz und der Katastrophenschutz sind auf die eindeutige Identifizierbarkeit der Gebäude durch die nach einheitlichen Kriterien festgelegten amtlichen Adressen angewiesen.

Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Gebäude ist gemäß der Hausnummernsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit der durch die Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Daher haben Grundstückseigentümer*innen und Inhaber*innen grundstücksgleicher Rechte vor Nutzungsbeginn eines Gebäudes die Hausnummernvergabe zu beantragen. Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock belaufen sich die Kosten für die Hausnummernvergabe auf 29 EUR.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern