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Haushaltsplan 2026/2027

Die Haushaltssatzungen des Kernhaushaltes und der Städtebaulichen Sondervermögen für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurden durch die Bürgerschaft am 14.01.2026 beschlossen. Mit Datum des 16.07.2026 wurde durch die Rechtsaufsicht die Prüfung abgeschlossen und die Haushaltsgenehmigung erteilt. Auf dieser Grundlage erfolgte mit Datum des 24.07.2026 die öffentliche Bekanntmachung.

Insgesamt erfolgt die Genehmigung fast ohne Einschränkungen. Für den Kernhaushalt wurden für 2026 alle Kredite und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Teilgenehmigung der Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen 2027 schränken die geplante Haushaltswirtschaft der Stadt Rostock nicht ein und erfolgten im Einvernehmen mit der Verwaltung. Gleiches gilt für die Teilgenehmigungen der Verpflichtungsermächtigungen der Städtebaulichen Sondervermögen.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wurde die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes erarbeitet. Diese Fortschreibung orientiert sich auch weiterhin an den definierten Schwerpunkten: Personalauszahlungen, Mietauszahlungen, Investitionstätigkeit, Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales sowie Einnahme- und Optimierungspotenziale und wurde um das Handlungsfeld der freiwilligen
Leistungen ergänzt. Doch auch bei einer konsequenten Umsetzung aller Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Daher ist eine kontinuierliche Erweiterung der Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der HRO wiederherzustellen. Die Stadt wird ihren Konsolidierungskurs konsequent fortsetzen und zugleich alle Möglichkeiten nutzen, um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Die wichtigsten Informationen zum Haushaltsplan und dem Haushaltssicherungskonzept können den nachfolgenden Anlagen entnommen werden.

Haushaltsplan 2022/2023

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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Haushaltsplan 2024/2025

der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
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