Dienstleistungen A-Z
Dienstleistungen mit "alle"
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Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
Sie können, wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen, eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland erhalten. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn und über eine Aufenthaltserlaubnis zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet verfügen, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Erfüllung von Bedingungen vor Aufnahme eines Vollzeitstudiums sowie für ein Teilzeitstudium, einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein studienvorbereitendes Praktikum erhalten. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie die Beschäftigung in Deutschland als Fachkraft fortsetzen wollen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
Unabhängig von Ihrer Qualifikation können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung oder Weiterbildung zu absolvieren. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Verlängerung beantragen
Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis, die Ihnen zu Aus- und Weiterbildungszwecken erteilt wurde, rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen.  Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, aber Ihre Berufsqualifikation von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden konnte. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten und zugleich eine zeitlich nicht eingeschränkte Beschäftigung ausüben, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischer Berufsqualifikation vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
Sie können als international Schutzberechtigte/r eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen, wenn sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums: Verlängerung beantragen
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland an einem Deutschsprachkurs oder einem Schüleraustausch teilzunehmen. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung (Erwerbstätigkeit) sind und den Arbeitgeber wechseln möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie einer Wohnsitzregelung unterliegen und umziehen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
Wenn Sie ein Familienangehöriger einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sind und aus einem Drittstaat kommen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf das Freizügigkeitsrecht berufen und eine Aufenthaltskarte erhalten. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen
Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland. Zur Dienstleistung
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Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (außer Deutschland) und des EWR beantragen
Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines EU- oder EWR-Bürgers benötigen spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland Zur Dienstleistung
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Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Erlaubnis. Ähnliches... Zur Dienstleistung
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