Dienstleistungen A-Z
Dienstleistungen mit "W"
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Waffenschein für Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal beantragen
Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Begleitung oder Durchführung von Bewachungstätigkeiten führen wollen, benötigen Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis. Zur Dienstleistung
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Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Zur Dienstleistung
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Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen
In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. Zur Dienstleistung
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Waffenherstellung (nichtgewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition herstellen, bearbeiten und instandsetzen wollen, ohne Gewinn zu erzielen, benötigen Sie hierfür die nichtgewerbsmäßige Waffenherstellungserlaubnis. Zur Dienstleistung
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Waffen und Munition: Allgemeine Verbringungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenhersteller oder Waffenhändler beantragen
Wenn Sie als gewerbsmäßiger Waffenhändler oder Waffenhersteller Waffen beziehungsweise Munition zu Waffenhändlern in anderen Mitgliedsstaaten verbringen wollen, können Sie eine allgemeine Verbringungserlaubnis für die Dauer von bis zu 3 Jahren beantragen. Zur Dienstleistung
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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Zur Dienstleistung
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Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitzunehmen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen. Zur Dienstleistung
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Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Zur Dienstleistung
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Waffenerwerb anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Zur Dienstleistung
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Waffenschein beantragen
Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen. Zur Dienstleistung
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Waffenschein: Verlängerung beantragen
Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen. Zur Dienstleistung
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Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen. Zur Dienstleistung
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Wohngeld-Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Zur Dienstleistung
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Wohngelderhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Zur Dienstleistung
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Waffen und Munition: Überlassung an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen. Zur Dienstleistung
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Wildnachweisung einreichen
Durch den Jagdausübungsberechtigten sind für jedes abgelaufene Jagdjahr die Abschusszahlen bis zum 10. April des darauffolgenden Jagdjahres an die zuständige untere Jagdbehörde zu melden. Zur Dienstleistung
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Wilden Müll melden
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der... Zur Dienstleistung
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Wohnungssicherung beantragen
Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen. Zur Dienstleistung
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Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.  Zur Dienstleistung
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Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden. Zur Dienstleistung
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