Dienstleistungen A-Z
Dienstleistungen mit "W"
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Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
Wer auf einem Binnenschiff wohnt und aus dieser Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich abzumelden. Der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes abzumelden. Zur Dienstleistung
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Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.  Zur Dienstleistung
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Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Zur Dienstleistung
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Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland. Zur Dienstleistung
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Wohnungsgrundbuch anlegen lassen
Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Zur Dienstleistung
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Wohnungsgrundbuch schließen lassen
Sie können Wohnungsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben. Zur Dienstleistung
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Wohnungssicherung beantragen
Obdachlos sind Menschen, die keinen festen Wohnsitz und keine Unterkunft haben. Sie übernachten im öffentlichen Raum wie Parks, Gärten oder U-Bahnstationen. Zur Dienstleistung
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