Home
Navigation

Lebenslage Waffenrecht


Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.



Folgende Leistungen wurden zum Thema Waffenrecht gefunden:


  • Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen

    Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen

    Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zur Dienstleistung

  • Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen

    Wenn Sie eine Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen erteilt bekommen möchten, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

    Zur Dienstleistung

  • Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

    Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

    Zur Dienstleistung

  • Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen

    Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Kleinen Waffenschein beantragen

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Schießerlaubnis beantragen

    Wenn Sie mit einer erlaubnispflichtigen oder erlaubnisfreien Schusswaffe schießen wollen, müssen Sie grundsätzlich vorher eine Erlaubnis beantragen. Ausgenommen sind insbesondere Jäger bei der Jagdausübung und Sportschützen beim Schießen auf genehmigten Schießstätten.

    Zur Dienstleistung

  • Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen

    Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Veranstaltungen: Ausnahmegenehmigung für die Überlassung von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen beantragen

    Wenn Sie Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen oder Munition auf Volksfesten, Schützenfesten, oder ähnlichem, im Rahmen einer Schießstätte oder Bestellungen von Waffen und Munition auf Messen überlassen wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Veranstaltungen: Ausnahmegenehmigung zum Führen von Waffen beantragen

    Wenn Sie während des Umzugs beim Schützen- und Heimatfest oder bei ähnlichen Brauchtumsveranstaltungen Blankwaffen mitführen möchten, können Sie hierfür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffenerwerb anzeigen

    Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffenschein: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihr Waffenschein abläuft, müssen Sie ihn verlängern lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffenschein beantragen

    Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen Waffenschein beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen

    Wenn Sie Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitnehmen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen und Munition: Überlassung an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

    Zur Dienstleistung

  • Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen

    Wenn Ihre Erlaubnis, Waffen oder Munition vorübergehend aus Deutschland ins Ausland mitnehmen, vorübergehend nach Deutschland mitnehmen oder durch Deutschland mitzunehmen, nicht mehr gültig ist, müssen Sie sie verlängern lassen.

    Zur Dienstleistung