Lebenslage Reisegewerbe
Folgende Leistungen wurden zum Thema Reisegewerbe gefunden:
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Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
Wenn Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die im Reisegewerbe nicht erlaubt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung beantragen.
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Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten,... Zur Dienstleistung
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Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
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Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
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Sonn- und Feiertagsarbeit im Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen. Weitere Ausnahmen können beantragt werden.
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Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
Für den Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen brauchen Sie für den jeweiligen Ort eine Erlaubnis.
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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung. Zur Dienstleistung
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Umsatzsteuerheft beantragen
Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Veranstaltung eines Wanderlagers melden
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
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Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
Sie möchten gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass Waren zum Sofortverkauf anbieten? Dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle und benötigen keine Reisegewerbekarte.
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