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Lebenslage Bestattung von Fehl- und Totgeburten


Folgende Leistungen wurden zum Thema Bestattung von Fehl- und Totgeburten gefunden:


  • Fehlgeburt anzeigen

    Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

    Zur Dienstleistung

  • Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Zur Dienstleistung