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Lebenslage Arbeitsschutz: Strahlenschutz


Folgende Leistungen wurden zum Thema Arbeitsschutz: Strahlenschutz gefunden:


  • Anlagen die nichtionisierende Strahlung aussenden Überprüfung

    Wenn Sie Solarien im Rahmen eines Sonnenstudios oder im Bereich von sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen, wie z. B. Hotels oder Fitnessclubs betreiben, müssen Sie bestimmte... Zur Dienstleistung

  • Anlagen oder Einrichtungen nach Strahlenschutzverordnung: Genehmigung für die Beschäftigung von Personen beantragen

    Wenn Sie in Einrichtungen mit einer Exposition durch ionisierende Strahlung arbeiten oder andere Personen dort beschäftigen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Beim... Zur Dienstleistung

  • Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken: Betrieb anzeigen

    Wollen Sie eine Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlungen am Menschen, zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken einsetzen? Dann müssen Sie diese Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Arbeitsplätze in Regionen oder in einer Arbeitsumgebung mit erhöhter radioaktiver Strahlenbelastung durch Radon anmelden

    Als Unternehmen müssen Sie in Radonvorsorgegebieten die Radonkonzentration messen und seit Januar 2019 Arbeitsplätze anmelden, bei denen der Referenzwert trotz Schutzmaßnahmen... Zur Dienstleistung

  • Röntgeneinrichtung: Abmeldung anzeigen

    Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

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  • Röntgeneinrichtung oder Störstrahler: Beschäftigung von Personen, die mit fremden Röntgeneinrichtungen oder fremden Störstrahlern arbeiten, anzeigen

    Sie beschäftigen Personen, die mit fremden Röntgeneinrichtungen oder fremden Störstrahlern arbeiten und dabei einer höheren Dosis als 1 mSv ausgesetzt sein können? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde unter Beifügen von erforderlichen Unterlagen melden (anzeigen).

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  • Röntgeneinrichtung oder Störstrahler: Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung anzeigen

    Wenn Sie Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler geschäftsmäßig prüfen, erproben, warten oder instand setzen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit unter Beifügen von erforderlichen Unterlagen melden (anzeigen).

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  • Röntgeneinrichtung Technik: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen

    Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

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  • Röntgeneinrichtung Technik: nicht genehmigungspflichtigen Betrieb oder dessen wesentliche Änderung anzeigen

    Sie möchten eine technische, nicht genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen daran vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz anzeigen.

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  • Röntgeneinrichtung Zahn-, Human-, Tiermedizin: nicht genehmigungspflichtigen Betrieb oder dessen wesentliche Änderung anzeigen

    Sie möchten eine zahnmedizinische, medizinische und tiermedizinische Röntgeneinrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen daran vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz anzeigen.

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  • Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen

    Sie möchten eine teleradiologische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern? Dann müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

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  • Röntgeneinrichtung zur Werkstoffprüfung: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen

    Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben, oder Änderungen am Betrieb vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Behörde mitzuteilen und hierfür eine Genehmigung zu beantragen.

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  • Störstrahler: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen

    Wenn Sie einen Störstrahler in Betrieb nehmen möchten oder wesentliche Änderungen an dessen Betrieb vornehmen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

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  • Strahlenschutz: Anerkennung von Kursen für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde beantragen

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder der Aktualisierung einer Fachkunde im Strahlenschutz anbieten möchten, müssen Sie die Durchführung vorab beantragen.

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  • Strahlenschutz: Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten oder Änderungen mitteilen

    Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.

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  • Strahlenschutz: Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Überwachungen beruflich exponierter Personen beantragen

    Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

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  • Strahlenschutz: Person zur Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen mitteilen

    Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

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