Lebenslage 7. Hilfe in anderen Lebenslagen
Folgende Leistungen wurden zum Thema 7. Hilfe in anderen Lebenslagen gefunden:
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Blindenhilfe beantragen
Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.
Zur Dienstleistung -
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen in Form einer Beratung in Anspruch nehmen
Die Hilfe in anderen Lebenslagen (Leistungen des 9. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) kommt Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei... Zur Dienstleistung
