Lebenslage 6.4. Sonstige Hilfen
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Krankenfahrten
- Krankenversicherung
- Kurabgabe - Ermäßigung für schwerbehinderte Menschen
- Renten für Menschen mit Behinderungen
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Zuzahlungen
Folgende Leistungen wurden zum Thema 6.4. Sonstige Hilfen gefunden:
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Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttofamilieneinnahmen als gesetzliche Zuzahlungen geleistet haben, können Sie sich für den Rest des Jahres davon befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die sogenannte Belastungsgrenze bei 1 Prozent.
Zur Dienstleistung
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Blindengeld beantragen
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zum Ausgleich der durch die... Zur Dienstleistung
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Hundesteuer Befreiung
Eine Befreiung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Zur Dienstleistung -
Hundesteuer Ermäßigung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde
Zur Dienstleistung -
Psychisch kranke Personen: Hilfe beantragen sowie Unterstützung für deren Angehörige
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zur Dienstleistung -
Rente für Bergleute Zahlung
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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich: Befreiung beantragen
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe. Zur Dienstleistung
