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Lebenslage 5. Namensänderung


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 5. Namensänderung gefunden:


  • Änderung der Personendaten für BAföG-Rückzahlung melden

    Sie haben Ausbildungsförderung nach dem BAföG mit Darlehensanteil erhalten? Dann müssen Sie das Bundesverwaltungsamt, das das Darlehen einzieht, über Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Ihres Namens informieren.

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  • Ehrenamtskarte einer Kommune: Änderung melden

    Sie besitzen eine kommunale Ehrenamtskarte, aber Ihre Antragsdaten haben sich geändert. Dann müssen Sie uns dies mitteilen.

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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

    Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

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  • Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen

    Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.

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  • Hundehaltung: Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

    Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen. 

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  • Hundesteuer: Änderung der Daten des Hundehalters melden

    Eine Namensänderung oder Adressänderung des Hundehalters ist der zuständigen Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.

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  • Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen

    Wenn Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung ändern lassen, wird Ihr Personalausweis ungültig. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen und in Deutschland gemeldet sind.

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