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Lebenslage 4. Beseitigung einer baulichen Anlage


Folgende Leistungen wurden zum Thema 4. Beseitigung einer baulichen Anlage gefunden:


  • Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen

    Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag.

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  • Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen

    Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

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  • Denkmal: Abbruchgenehmigung beantragen

    Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

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  • Denkmal: Verlängerung der Abbruchgenehmigung beantragen

    Sie können Ihre Abbruchgenehmigung verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

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