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Lebenslage 2. Änderung einer baulichen Anlage


Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Änderung einer baulichen Anlage gefunden:


  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen

    Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt.

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  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Für die Änderung bestimmter baulichen Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

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  • Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen

    Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage ändern können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. ... Zur Dienstleistung

  • Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wollen Sie ihre bauliche Anlage anders nutzen als bisher? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.

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  • Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen

    Sie möchten die Nutzung einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern lassen? Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung.

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  • Denkmal: Genehmigung der Änderung von Denkmalen beantragen

    Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.

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  • Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

    Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

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  • Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.

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  • Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.

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  • Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen

    Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbeörde die erforderlichen Unterlagen ein.

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