Lebenslage 1. Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung gefunden:
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Rechtliche Betreuung: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen
Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verfasst haben, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beglaubigen lassen.
Zur Dienstleistung -
Testament: Rückgabe einer amtlich verwahrten Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) beantragen
Eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen.
Zur Dienstleistung -
Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beim Nachlassgericht hinterlegen
Eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt und dort verwahrt, damit es im Todesfall aufgefunden wird.
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