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Lebenslage 1. Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung gefunden:


  • Rechtliche Betreuung: Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung beglaubigen lassen

    Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verfasst haben, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beglaubigen lassen.

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  • Testament: Rückgabe einer amtlich verwahrten Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament) beantragen

    Eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament oder einen Erbvertrag) aus der besonderen amtlichen Verwahrung wieder zurücknehmen.

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  • Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament) beim Nachlassgericht hinterlegen

    Eine Verfügung von Todes wegen, z.B. ein Testament, wird zu Lebzeiten beim Amtsgericht hinterlegt und dort verwahrt, damit es im Todesfall aufgefunden wird.

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