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Lebenslage 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung


Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Fahrzeugkauf, Fahrzeuganmeldung und Fahrzeugabmeldung gefunden:


  • Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, auf öffentlichen Straßen nicht mehr nutzen wollen, beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft zu Fahrzeugdaten und -halterinnen oder -haltern beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen lassen

    Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Eigentümer oder der... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen

    Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Fahrzeughalterin oder neuer Fahrzeughalter können Sie dieses wieder anmelden.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen

    Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) beantragen

    Vor Inbetriebnahme eines außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gekauften, noch nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen in Deutschland, müssen Sie seine Zulassung beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeugsteuer Erhebung

    Sobald Ihr Kraftfahrzeug zugelassen wurde, müssen Sie in der Regel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Die Höhe des Betrages, den Sie bezahlen müssen, ist abhängig von den technischen Bemessungsgrundlagen Ihres Fahrzeugs.

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  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung melden

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,... Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

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  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

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  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Änderung melden

    Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

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  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II: Ersatz beantragen

    Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.

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  • Tageszulassung für ein Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.

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