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Lebenslage Fischereierlaubnisse und Fischereiabgabe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Fischereierlaubnisse und Fischereiabgabe gefunden:


  • Fischereiabgabe zahlen

    Die Gültigkeit des Fischereischeins in M-V ist von der Entrichtung / Zahlung einer jährlichen Fischereiabgabe abhängig. Die Entrichtung der Fischereiabgabe gilt für ein Kalenderjahr. 

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  • Fischereierlaubnis: Angelerlaubnisschein Küstengewässer für einen Tag beantragen

    Sie können für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.

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  • Fischereierlaubnis: Angelerlaubnisschein Küstengewässer für eine Woche beantragen

    Sie können für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.

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  • Fischereierlaubnis: Angelerlaubnisschein Küstengewässer für ein Jahr beantragen

    Sie können  für die Küstengewässer M-V (Ostsee, Bodden, Haffe) online eine Angelerlaubnis erwerben.

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  • Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Sachkundeprüfung) beantragen oder verlängern

    Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

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