Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Aufhebung des Schutzstatus des
Pressemitteilung vom
Archivmeldung:
Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Öffentliche Bekanntmachung
Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Aufhebung des Schutzstatus des
Naturdenkmals
"Silber-Weide",
Am Güterbahnhof 23
vom 16. Februar 2004
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 des Landesnaturschutzgesetzes Mecklenburg-
Vorpommerns vom 22. Oktober 2002 (GVOBl. M-V 2003 S. 1), verordnet der
Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock:
§ 1 Aufhebung des Schutzstatus
Die mit Beschluss des Rates der Stadt Rostock, Beschluss-Nr. 94/51/81, vom 18. Juni
1981 erfolgte Festsetzung der "Silber-Weide", Am Güterbahnhof 23, als Naturdenkmal
wird aufgehoben.
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Rostock, 16. Februar 2004
Arno Pöker
Oberbürgermeister der
Hansestadt Rostock
als untere Naturschutzbehörde
