Kleingartenfonds: Anträge für 2027 bis Jahresende möglich
Pressemitteilung vom
Die Gartenparzelle ist verwaist, die Laube nicht mehr nutzbar oder Asbest belastet und anstelle von Obst und Gemüse wuchern seit Jahren nur noch Brombeeren. Solche Ecken gibt es in manchen Rostocker Kleingartenanlagen. Der Kleingartenfonds der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll unter anderem helfen, solche Gärten wieder nutzbar zu machen. Kleingärtner-Organisationen können jetzt Anträge auf Förderung für das kommende Jahr stellen. Insgesamt 100.000 Euro stehen im Fonds für 2027 zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026.
Antragsberechtigt sind Kleingärtner-Organisationen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes mit Sitz und Vereinsgebiet in Rostock. Gefördert werden Projekte mit bis zu 10.000 Euro brutto pro Jahr. Der Verein trägt mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten selbst. Das kann auch durch eigene Arbeit geschehen, die mit höchstens 15 Euro pro Stunde angesetzt wird.
Die Förderung ist breit angelegt. Sie reicht von der Sanierung leerstehender Parzellen samt Abriss verfallener Lauben und Müllbeseitigung über das Teilen großer Parzellen ab 400 Quadratmetern bis zu neuen Gemeinschaftsflächen und Spielplätzen. Auch Verkehrssicherungsmaßnahmen, ökologische Aufwertungen und öffentlichkeitswirksame Aktionstage kommen infrage.
Dem Antrag sind unter anderem eine Projektbeschreibung, ein maximal drei Monate alter Kostenvoranschlag sowie Erklärungen zur Finanzierung beizufügen. Außerdem muss der Verein erklären, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Der Antrag ist schriftlich beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen einzureichen. Das Antragsformular, die „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ und alle weiteren Unterlagen stehen auf der Internetseite des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zum Download bereit. Über die Anträge entscheidet das Amt nach Anhörung des Kleingartenbeirats. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Kleingartenfonds geht auf das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ zurück, das die Bürgerschaft im Dezember 2023 beschlossen hatte. Die Richtlinie zur Förderung trat im Juli 2026 offiziell in Kraft.
