Kleingärten
Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind Grundstücksflächen, die kleingärtnerisch genutzt werden und in einer Anlage mit Gemeinschaftseinrichtung zusammengefasst sind. Rostocker Kleingärten sind als ein fester Bestandteil des städtischen Grüns in der Saison öffentlich zugänglich und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen koordiniert innerhalb der Stadtverwaltung sämtliche Belange rund um das Kleingartenwesen und führt die ihr übertragene Aufgabe zur Prüfung auf Anerkennung/Fortbestand der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit durch. Fragen zum Baumschutz können hier auch beantwortet werden.
Kleingartenfonds – Fördermöglichkeiten für Kleingärtnerorganisationen
Kleingärtnerorganisationen in Rostock haben ab sofort die Möglichkeit, Fördermittel aus dem städtischen Kleingartenfonds zu beantragen. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Bürgerschaft zum Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“, mit dem die Bereitstellung eines jährlichen Budgets in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zur Unterstützung der Kleingärtnerorganisationen festgelegt wurde.
Ziel des Kleingartenfonds ist, die qualitative Aufwertung und nachhaltige Entwicklung der Kleingartenanlagen im Stadtgebiet zu fördern. Die bereitgestellten Mittel sollen insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:
- Sanierung leerstehender Bestandsparzellen
- Erhöhung der Parzellenanzahl durch Teilung großer Parzellen
- Umstrukturierung bestehender Kleingartenanlagen
- Aufwertung vorhandener sowie Schaffung neuer Gemeinschafts-/ Spielflächen
- Instandhaltung und Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen
- Umsetzung ökologischer Aufwertungsmaßnahmen
- Unterstützung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen
Durch das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen wurde, mit Unterstützung des Kleingartenbeirates, für die Bewirtschaftung des Kleingartenfonds eine Kleingartenförderrichtlinie für Rostock erarbeitet. Hier finden sich u. a. verbindliche Angaben zu den förderfähigen Maßnahmen, zur maximalen Zuwendungshöhe sowie zum Antragsverfahren.
Neben der „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ stehen die für eine Antragstellung und den Nachweis der Mittelverwendung erforderlichen Formulare (Zuwendungsantrag, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis) zum Download zur Verfügung.
Hinweis für die Beantragung und Bescheidung von Fördermitteln in 2026:
Abweichend zu den Regelungen in der „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ ist eine Beantragung von Fördermitteln auch für 2026 möglich. Hierzu ist ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Zuwendungsantrag inkl. aller notwendigen Unterlagen und Nachweise beim Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen bis zum 31.07.2026 einzureichen. Die Bescheidung der Anträge steht jedoch noch unter dem Vorbehalt, dass die „Kleingartenförderrichtlinie HRO“ von der Rostocker Bürgerschaft am 01.07.2026 beschlossen wird. Denn erst nach dem Bürgerschaftsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung tritt die Richtlinie, die die Fondsbewirtschaftung regelt, offiziell in Kraft. Nach Sichtung und Prüfung aller eingegangenen Anträge sowie nach Genehmigung der städtischen Haushaltssatzung 2026/2027 ist das Amt für Stadtgrün optimistisch, im Sommer 2026 die Zuwendungsanträge bescheiden zu können.
Antragsunterlagen
Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“
Die Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur Rostocks. Sie nehmen etwa die Hälfte der Grünflächen der Stadt ein. Die Kleingartenparzellen werden von den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen genutzt. Es gibt fast keinen Leerstand. Mit dem Wachstum der Stadt werden jedoch immer mehr Flächen für Wohnen und Gewerbe benötigt. So nimmt auch der Baudruck auf die Kleingartenflächen zu.
Mit dem Modellvorhaben „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“, welches durch den Bund gefördert wurde, hat deshalb das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen im Rahmen eines breiten, öffentlichen Beteiligungsverfahrens erstmals ein umfangreiches Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist es, Kleingärten und alternative Gartenformen im Einklang mit der Wohnraumentwicklung zukünftig bedarfsgerecht zu sichern und umwelt- und sozialgerecht weiterzuentwickeln.
Kleingartenentwicklungskonzept
- Grüne Welle-Stadtgarten Rostock Kleingartenentwicklungskonzept, Januar 202114.3 MB
- Grüne Welle-Stadtgarten Rostock Kleingartenentwicklungskonzept (Kurzfassung), Januar 202218.5 MB
- Plan 1 Bestand der (Klein)Gartenanlagen und alternativen Gartenformen3.9 MB
- Plan 2 Analyse der Kleingartenanlagen5.5 MB
- Plan 3 Bedeutung der Kleingartenanlagen für die Versorgung mit Parzellen12.3 MB
- Plan 4 Mitversorgung benachbarter Stadtbereiche mit Parzellen4.0 MB
- Plan 5 Entwicklungskonzept12.7 MB
