Abteilung Planung und Naturschutz
Die Abteilung Planung und Naturschutz wirkt auf allen Ebenen der Grünplanung, von der Landschaftsplanung über die Grünordnungsplanung bis zur Objektplanung von Freianlagen mit.
In der Abteilung werden außerdem die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde nach EU-, Bundes- und Landesnaturschutzrecht sowie die Aufgaben auf Grundlage städtischer Satzungen (z.B. Baumschutz) und Verordnungen (Schutzgebiete und Naturdenkmale) wahrgenommen.
Als kommunale Aufgabe erfolgt die Erarbeitung bzw. Aktualisierung des Landschaftsplanes. Bei der Raumordnungsplanung erfolgt eine Mitwirkung. Ebenso ist die Abteilung beteiligt bei der Erarbeitung von Bauleitplanungen und Grünordnungsplanungen sowie Planfeststellung und Fachplanungen. Auf kommunaler Ebene liegt der Schwerpunkt bei der Mitwirkung bei Planung und Baubetreuung komplexer städtischer Baumaßnahmen und öffentlicher Grünflächen. Im Sachgebiet Planung sind die Aufgaben als Kleingartenbehörde angesiedelt.
Zu Informationen der Sachgebiete Planung und Naturschutz siehe unter den Rubriken Grünplanung und Bau bzw. Naturschutz.
Für Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Luft siehe unter dem Stichwort Umweltamt.
Naturschutz
Das Amt für Stadtgrün. Naturschutz und Landschaftspflege nimmt in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde (ausgenommen der Bereich LSG Rostocker Heide) wahr.
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Planung
Dem Sachgebiet obliegen sämtliche Aufgaben der Grünplanung und des Neubaus öffentlicher Grünanlagen und Baumpflanzungen sowie Spiel- und Bolzanlagen übertragen. Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung und Objektplanung umfassen die Grünplanung.
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Baumschutz
In der Hansestadt Rostock ist der Baumschutz in der Baumschutzsatzung geregelt. Weiterhin ist der Baumschutz seit 2006 auch im Naturschutzrecht des Landes Mecklenburg-Vorpommern verankert. Geschützt sind danach alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metern, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt.
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Schutzgebiete, Biotopschutz und Naturdenkmale
Der Schutz von Flächen und Objekten umfasst sowohl Schutzgebiete nach nationalem und internationalem Recht als auch größere zusammenhängende Gebiete, einzelne Biotope und Geotope sowie Einzelobjekte (Naturdenkmale). Als Naturdenkmal geschützt sind in Rostock sowohl Bäume als auch Findlinge.
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Eingriffe in Natur und Landschaft
Als Eingriffe werden Veränderungen von Natur und Landschaft bezeichnet, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
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Kleingärten
Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind Grundstücksflächen, die kleingärtnerisch genutzt werden und in einer Anlage mit Gemeinschaftseinrichtung zusammengefasst sind.
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Artenschutz
Eine Reihe von Tier- und Pflanzenarten ist nach nationalen und internationalen Bestimmungen geschützt. Das Bundesamt für Naturschutz stellt dazu eine Möglichkeit zur Recherche in einer Datenbank (WISIA) zur Verfügung, in der alle in der Bundesrepublik Deutschland geschützten Pflanzen und Tiere aufgelistet sind.
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