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Kleingärten

Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes sind Grundstücksflächen, die kleingärtnerisch genutzt werden und in einer Anlage mit Gemeinschaftseinrichtung zusammengefasst sind. Rostocker Kleingärten sind als ein fester Bestandteil des städtischen Grüns in der Saison öffentlich zugänglich und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen koordiniert innerhalb der Stadtverwaltung sämtliche Belange rund um das Kleingartenwesen und führt die ihr übertragene Aufgabe zur Prüfung auf Anerkennung/Fortbestand der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit durch. Fragen zum Baumschutz können hier auch beantwortet werden.

Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“

Die Kleingärten sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur Rostocks. Sie nehmen etwa die Hälfte der Grünflächen der Stadt ein. Die Kleingartenparzellen werden von den unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen genutzt. Es gibt fast keinen Leerstand. Mit dem Wachstum der Stadt werden jedoch immer mehr Flächen für Wohnen und Gewerbe benötigt. So nimmt auch der Baudruck auf die Kleingartenflächen zu.

Mit dem Modellvorhaben „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“, welches durch den Bund gefördert wurde, hat deshalb das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen im Rahmen eines breiten, öffentlichen Beteiligungsverfahrens erstmals ein umfangreiches Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Ziel des Konzeptes ist es, Kleingärten und alternative Gartenformen im Einklang mit der Wohnraumentwicklung zukünftig bedarfsgerecht zu sichern und umwelt- und sozialgerecht weiterzuentwickeln.