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Planung

Dem Sachgebiet wurden sämtliche Aufgaben der Grünplanung und des Neubaus öffentlicher Grünanlagen und Baumpflanzungen sowie Spiel- und Bolzanlagen übertragen. Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung und Objektplanung umfassen die Grünplanung.
Das Sachgebiet ist ebenfalls zuständig für die Belange des Kleingartenwesens in Bezug auf die Prüfung/Kontrolle auf Einhaltung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.

Objektplanung

Das Team Objektplanung zeichnet verantwortlich für die Planung und den Bau öffentlicher Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie städtischer Friedhöfe. Die Einhaltung bautechnischer Vorschriften und städtischer Standards bei öffentlichen Fördermaßnahmen sind wichtige Aufgabe im Rahmen der Wahrnehmung übertragener Aufgaben.

Grünordnungsplanung

Grünordnungsplanung sichert im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die Grünordnung auf der Grundlage der Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung. Durch das Team der Grünordnungsplanung werden die Planung und Realisierung von Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten betreut.

Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Hansestadt Rostock hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Erholung in Natur und Landschaft flächendeckend für das Gebiet der Hansestadt Rostock darzustellen und zu begründen und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen. Die Inhalte des Landschaftsplanes sind im Rahmen der Bauleitplanung (Grünordnungsplanung) nachweislich und nachvollziehbar in die Abwägung zum Flächennutzungsplan einzubeziehen.
Vertiefende Fachplanungen (u.a. Spielbereichs-entwicklungsplanungen) bilden die Grundlage weitergehender, bedarfsorientierter Objektplanungen.
Der Landschaftsplan der Hansestadt Rostock, Erste Aktualisierung 2013 wurde am 14.05.2014 von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschlossen (Beschluss Nr.: 2013/BV/5116). Der Planungshorizont umfasst die nächsten 10 bis 15 Jahre. Der bislang geltende Landschaftsplan der Hansestadt Rostock (Beschluss der Bürgerschaft Nr.: 1490/56/1998 vom 01.04.1998) wurde damit im Sinne einer anhaltenden Verwertbarkeit als Abwägungsmaterial für den Flächennutzungsplan aktualisiert.

Der Landschaftsplan wird bereitgestellt mit einem Text- und Kartenteil, 16 Textkarten, der Planungskarte "Entwicklungskonzept" im Maßstab 1:20 000 und dem Fachbeitrag Umweltprüfung.