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Ummeldung einer Wohnung

Es wird eine Meldebestätigung ausgestellt. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, Familien können sich durch einen Meldepflichtigen vertreten lassen.

Familien im Sinne von Verheirateten können sich nur mit einer Vollmacht vertreten lassen. Unverheiratete benötigen darüber hinaus einen ausgefüllten Meldeschein.

Unterlagen:

  • Personalausweis und/oder Pass
  • Personalausweise und Pässe der Familienmitglieder zur Anschriftenänderung bzw. Wohnortänderung
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen:

Die Ummeldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern