Lebenslage Vaterschaft und Sorgeerklärung
Folgende Leistungen wurden zum Thema Vaterschaft und Sorgeerklärung gefunden:
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Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen
Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie werden dabei unterstützt und beraten eine Vaterschafts-Feststellung zu beantragen sowie bei der Geltendmachung... Zur Dienstleistung
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Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand vom Jugendamt zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.
Zur Dienstleistung -
Sorgerecht: Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet und möchten eine Auskunft über das Sorgerecht erhalten? Dann können Sie beim Jugendamt eine schriftliche Auskunft beantragen.
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Sorgerecht: Sorgeerklärung beurkunden lassen
Sind Sie als Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht Ihnen seit dem 19. Mai 2013 die elterliche Sorge gemeinsam zu.
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Vaterschaft: Anerkennungserklärung beurkunden lassen
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.
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