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Lebenslage Prostitutionsgewerbe


Folgende Leistungen wurden zum Thema Prostitutionsgewerbe gefunden:


  • Im Prostitutionsgewerbe tätige Personen anmelden

    Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe und möchten Sicherheitspersonal einsetzen? Dann müssen Sie dies in bestimmten Fällen melden.

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  • Prostitutionsfahrzeug: Aufstellung anzeigen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- bzw. bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Änderungen anzeigen

    Als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

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  • Prostitutionsgewerbe: Beendigung der Stellvertretungserlaubnis anzeigen

    Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

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  • Prostitutionsgewerbe: Erlaubnis beantragen

    Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe (Prostitutionsstätte, Prostitutionsvermittlung, Prostitutionsfahrzeug oder Prostitutionsveranstaltung) betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

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  • Prostitutionsgewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.

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  • Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

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  • Prostitutionstätigkeit: erstmalig anmelden

    Wer in Deutschland beabsichtigt, in der Prostitution tätig zu werden, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

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  • Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden

    Wird die Tätigkeit in der Prostitution nach Ablauf der Gültigkeitsdauer fortgesetzt, so ist die Anmeldebescheinigung zu verlängern.

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  • Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden

    Für die Ausübung der Prostitution ist die Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung erforderlich.

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  • Prostitutionsveranstaltung anzeigen

    Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.

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