Lebenslage 1. Aufenthaltstitel
Wählen Sie einen der Themenbereiche aus.
- 1. Visum
- 2. Aufenthaltserlaubnis
- 3. Blaue Karte EU
- 4. ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- 5. Mobiler-ICT-Karte
- 6. Niederlassungserlaubnis
- 7. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Aufenthaltstitel gefunden:
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Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft: Verlängerung beantragen
Wenn Ihnen nach dem Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt wurde, kann dieses verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Zur Dienstleistung -
Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen
Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft endet, können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Zur Dienstleistung -
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen
Wenn sich an den auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Zur Dienstleistung -
Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommen und sich in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.
Zur Dienstleistung
