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Lebenslage 1. Aufenthaltstitel


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Aufenthaltstitel gefunden:


  • Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft: Verlängerung beantragen

    Wenn Ihnen nach dem Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt wurde, kann dieses verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

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  • Aufenthaltserlaubnis für Ehe- oder Lebenspartner nach dem Ende der Partnerschaft beantragen

    Wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft endet, können Sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Zur Dienstleistung

  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern lassen

    Wenn sich an den auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) gespeicherten Daten etwas ändert, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

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  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union kommen und sich in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen.

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