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Lebenslage 2. Nach der Geburt


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 2. Nach der Geburt gefunden:


  • Familienhebammen: Vermittlung in Anspruch nehmen

    Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.

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  • Geburt: Ergänzende Angaben zusätzlich melden

    Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.

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  • Geburt anzeigen

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der... Zur Dienstleistung

  • Geburt auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

    Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.

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  • Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

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  • Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat sowie spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.

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  • Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

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  • Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet: Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

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  • Geburt im Ausland ohne Inlandswohnsitz: Nachbeurkundung beantragen

    Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.

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  • Geburtsurkunde beantragen

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.

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  • Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

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  • Kinderreisepass beantragen

    Wenn Sie mit Ihren Kindern außerhalb Deutschlands verreisen möchten, benötigt Ihr Kind je nach Zielland einen Personalausweis oder einen Reisepass. Ein Kinderreisepass können Sie nicht mehr beantragen.

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  • Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen

    Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.

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  • Vorname: Änderung der Reihenfolge beantragen

    Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

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  • Vorname ändern lassen

    Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.

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