Rostocks Erstklässler bis 31. Oktober 2026 anmelden
Pressemitteilung vom
Auch in diesem Jahr erfolgen die Anmeldungen für die Einschulung für das Schuljahr 2027/28 wahlweise digital oder analog über einen Papierfragebogen, der spätestens bis zum 31. Oktober 2026 ausgefüllt zurückgesendet werden sollte. Bei der Rücksendung des Papierfragebogens sollte die Verzögerung durch den Postweg mit einkalkuliert werden.
„Wir wollen Verwaltung einfach machen. Auch das hat uns vor Jahren dazu bewogen, die Onlineanmeldung für die Einschulung einzuführen. Bereits im vergangenen Jahr wurden vier von fünf Erstklässlern digital angemeldet. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Papier- und Portokosten“, so Senator Steffen Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport. „Auch in diesem Jahr versenden wir die benötigten Anmeldeinformationen ab dem 2. Oktober per Brief und hoffen, dass der digitale Rücklauf noch weiter zunimmt.“
Das Schreiben klärt ausführlich über das Anmeldeverfahren auf und enthält alle nötigen Informationen, Adressen, sowie ein individuelles Zugangskennwort. Nach Login kann die Anmeldung unkompliziert von zu Hause und ohne einen Gang zum Amt erfolgen. Eine Rücksendung der Unterlagen per Post ist ebenfalls möglich.
Damit kein Kind unberücksichtigt bleibt, erinnert der Schulsenator an die Fristen: „Wer bis zum 15. Oktober 2026 keine Anmeldeunterlagen erhalten hat, meldet sich gern per E-Mail beim Amt für Schule und Sport. Damit die Verwaltung das Verfahren zügig durchführen kann, sollte die Anmeldung bis zum 31. Oktober 2026 vorgenommen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch der Schulplatz sofort zugewiesen wird. Die Entscheidung darüber wird bis Mai 2027 von den kommunal getragenen Grundschulen mitgeteilt. In der Zwischenzeit sollten die erforderlichen Diagnostiken und Tests durchgeführt werden. Jedem Kind soll ein bestmöglicher Start in die Schule ermöglicht werden, daher ist es auch besonders wichtig, dass die Angaben bei der Anmeldung so gewissenhaft und genau wie möglich vorgenommen werden“, appelliert Senator Steffen Bockhahn an alle Eltern.
Der Schulsenator macht in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Baustein des Einschulungsverfahrens aufmerksam und bittet um aktive Mitarbeit der Sorgeberechtigten: „Ein entscheidender Termin für das Einschulungsverfahren ist die obligatorische Schuleingangsuntersuchung. Ich kann alle Eltern nur darum bitten, dieser Einladung vom Gesundheitsamt zu folgen und mit der Verwaltung zu kooperieren. Wenn Termine ohne Absage nicht eingehalten werden, haben die Mitarbeitenden im Gesundheitsamt Leerlauf und dadurch verlängert sich die Wartezeit für andere Eltern. Bitte sagen Sie im Verhinderungsfall Termine möglichst frühzeitig ab, damit alle Kinder und Eltern so schnell wie möglich Klarheit haben“, so Steffen Bockhahn.
Weitergehende Fragen werden im Internet unter der Adresse www.rostock.de/einschulung beantwortet oder können an einschulung@rostock.de per Mail gerichtet werden.
Information für die Eltern
Mit Beginn des Schuljahres 2027/28 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sechs Jahre alt werden (Regeleinschulung). Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an der örtlich zuständigen kommunal getragenen Schule. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Für Kinder, die für das Schuljahr 2026/27 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die Anmeldepflicht für das Schuljahr 2027/28 (Einschulung nach Zurückstellung).
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2027 bis 30. Juni 2028 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind (vorzeitige Einschulung). Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.rostock.de/einschulung oder bei den örtlichen Grundschulen erhältlich.
Die Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit der Schulleitung auch um ein Jahr zurückgestellt werden (Zurückstellung). Bei der Entscheidung werden der schulpsychologische Dienst und das Ergebnis der schulärztlichen Untersuchung einbezogen. Auch hierfür ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Grundschulen und Förderschulen beraten zu den Themen Zurückstellung und Förderbedarf gerne.
Erstklässler aus dem Landkreis Rostock
Wer in Rostock eine nicht örtlich zuständige Schule besuchen möchte, also zum Beispiel im Landkreis Rostock wohnt, muss eine schriftliche Genehmigung des Schulträgers der Heimatgemeinde vorlegen können. Um im Anmeldeverfahren Berücksichtigung zu finden, sollte ein entsprechender Anmeldebogen über die E-Mail-Adresse einschulung@rostock.de angefordert werden.
Schülerticket
Die Anmeldung für das kostenfreie SchülerTicket erfolgt seit dem Schuljahr 2026/2027 für die zukünftigen Erstklässler über ein Online-Portal. Die entsprechenden Informationen werden mit den Einschulungsunterlagen mitgeteilt.
