Lärmaktionsplanung
Woher der Lärm in Städten kommt, kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Er wird unter anderem verursacht durch Straßenverkehr, Industrie und Gewerbe oder Hafenanlagen. Um besonders laute und damit gefährdende Bereiche zu identifizieren, werden sogenannte Lärmkarten erstellt. Sie geben Auskunft darüber, wo und wie viele Personen von sehr hohen, gesundheitsrelevanten Lärmpegeln betroffen sind.
Auch wenn die Zahlen für Rostock grundsätzlich positiv ausfallen, sind fünf Prozent der Menschen dauerhaftem Lärm ausgesetzt. In der Hanse- und Universitätsstadt gibt es 60 konkrete Lärmpunkte. Die entsprechenden Gebiete werden nun genauer untersucht, denn dauerhafter Lärm macht krank und kann zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder auch Depressionen führen.
Nicht alle Maßnahmen zur Lärmreduktion sind überall möglich und sinnvoll. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock selbst ist ein wichtiger Hebel der Straßenverkehr. Das Planungsbüro Ramboll Deutschland GmbH hat daher im neuen Lärmaktionsplan straßenkonkret lärmmindernde Möglichkeiten ermittelt. Diese betrachten die individuellen örtlichen Gegebenheiten und stellen gutachterliche Vorschläge zur Minderung des Lärms dar.
Der sogenannte Flüsterasphalt wird bereits heute bei vielen Deckenerneuerungen eingesetzt. Die Beseitigung akustisch relevanter Straßenschäden, Ortsteilumfahrungen, Lärmschutzwände oder weitere Optimierungen der Verkehrssteuerung z.B. durch intelligente Ampelschaltungen gehören zu den Optionen.
Um eine fundierte Entscheidungsbasis zu schaffen, waren verschiedene Verbände, Organisationen und die unterschiedlichen Fachämter der Stadtverwaltung in den Prozess eingebunden.
Mit Beschluss der Rostocker Bürgerschaft vom 13.05.2026 bietet diese Fachplanung nun einen Handlungsrahmen. Eine Ausnahme bildet die weitere Untersuchung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen, welche auf einen Änderungsantrag hin, in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung entfällt.
Welche der lärmmindernden Maßnahmen am Ende umgesetzt werden, hängt immer auch von einer Abwägung aller öffentlichen Interessen ab, die straßenindividuell in den kommenden Jahren erfolgen sollen.
Allgemeine Anfragen zum Thema Lärmaktionsplan können per Post oder E-Mail immissionsschutz@rostock.dean das Amt für Umwelt- und Klimaschutz gerichtet werden.
