Willkommen auf der Internetseite des Amtes für Umwelt- und Klimaschutz. Wir sind das Umweltamt der Stadt Rostock. Wir sind Ihre Anlaufstelle für Fragen rund um:
Abfall- und Wasserwirtschaft,
Immissions-, Klima- und Bodenschutz,
Umweltplanung,
sowie umweltbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Unser Ziel ist es, durch verantwortungsbewussten Vollzug und die selbständige Umsetzung rechtlicher Vorgaben die Einhaltung von Umweltvorschriften in unserer schönen Hanse- und Universitätsstadt sicherzustellen.
Wir sind für Sie da
Viele alltägliche Dinge haben unmittelbar mit der Umwelt und dem Klima zu tun. Sie wollen wissen, wo Sie Ihre Mülltonne an- oder ummelden können? Sie brauchen Informationen zu einem Brunnen? Damit Sie schnell an Ihr Ziel kommen, listen wir Ihnen nachfolgend kurz die Bereiche mit den Themen des Umweltamtes Rostock auf. Sie haben weitere Fragen zu unseren Services und Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Gewerbetreibende? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit den Ansprechpartnern zu den einzelnen Themengebieten auf.
Die Kollegen der Abteilung Abfallentsorgung klären mit Ihnen gemeinsam Fragen zum Thema Müll, Entsorgung und Recycling. Sie sind behilflich bei folgenden Anliegen:
Planung, Koordinierung, Umsetzung und Überwachung von abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
Bleiben Sie über die wichtigsten aktuellen Themen unseres Amtes informiert! Hier finden Sie Links zu zentralen Themen, die das Leben der Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen (bspw. Abfallwirtschaftskonzept, Wärmeplan und mehr).
Straßenliste zur Fernwärmesatzung wurde jetzt detaillierter gefasst
Detaillierter und übersichtlicher wurde jetzt die Straßenliste zur Rostocker Fernwärmesatzung überarbeitet. Die Auflistung weist nun adressgenau und damit eindeutiger den jeweiligen Anschluss- und Benutzungszwang (AZB) aus, teilt das Amt für Umwelt- und Klimaschutz mit. Mehr
Pressemitteilung vom 30.10.2025
Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümer
Der Winter rückt näher und mit ihm auch wieder die Winterdienstpflichten für Eigenheimbesitzer und Grundstückseigentümer. Diese sind verantwortlich, auf öffentlichen Gehwegen Schnee zu beräumen und zu streuen, soweit die Straßenreinigungssatzung für die jeweilige Straße Anliegerpflichten festlegt. Mehr