Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Für alle, die sich freiwillig engagieren wollen, gibt es den Bundesfreiwilligendienst. Alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sowie Seniorinnen und Senioren können sich beim neuen Bundesfreiwilligendienst gemeinnützig im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren.
Voraussetzung dabei ist nur, dass die Schule abgeschlossen wurde. Das Engagement darf zwischen sechs und 18 Monaten lang sein (Regelzeit: 12 Monate). Der Bundesfreiwilligendienst wird in Vollzeit geleistet (40 Wochenstunden) und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktika angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zur politischen Bildung.
Das freiwillige Engagement im Bundesfreiwilligendienst soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken.
Es wird eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bundesamt), 50964 Köln und Ihnen (als Bundesfreiwillige/r) abgeschlossen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) als auch aus individuellen Vereinbarungen mit der Einsatzstelle.
Arbeitszeit
Der BFD ist grundsätzlich wie eine Vollzeitbeschäftigung in der Einsatzstelle zu leisten. In den Einsatzstellen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Einzelheiten sind mit der Einsatzstelle zu vereinbaren.
Urlaub
Im BFD sind beim Urlaub die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes anzuwenden. In unseren Einsatzstellen werden bei einem 12-monatigem Dienst 25 Tage gewährt. Während der Pädagogischen Begleitung (laut Vereinbarung vereinbarten Seminartage) wird grundsätzlich kein Urlaub gewährt.
Der BFD wird in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet ist. Im Rahmen eines pädagogischen Gesamtkonzeptes ist auch eine Ableistung in zeitlich getrennten Abschnitten möglich, wenn jeder Abschnitt mindestens drei Monate dauert.
Taschengeld / Geldersatzleistungen
Im BFD erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. In unseren Einsatzstellen erhalten Sie 400 Euro. Darüber hinaus wird Ihnen eine Geldersatzleistung für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von insgesamt 200 Euro gezahlt.
Während des BFD sind Sie sozialversichert. Die Beiträge an die Sozialversicherungen werden ebenfalls von der Einsatzstelle gezahlt.
ermäßigte Monatskarte RSAG
Seitens der RSAG besteht die Möglichkeit, eine ermäßigte Monatskarte zu erwerben. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
AzubiTicket MV auch im Bundesfreiwilligendienst
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Anrechnung auf andere Leistungen bzw. Ansprüche
Es wird darauf hingewiesen, dass es zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen kann. Empfänger von Rentenleistungen sollten daher vorab mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger klären, ob und ggf. inwieweit Leistungen aus dem BFD auf die Rente angerechnet werden.
Gleiches gilt für Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung (z. B. ALG II).
Der BFD wird pädagogisch begleitet mit dem Ziel, soziale, ökologische, kulturelle bzw. interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Dazu erhalten die Freiwilligen von den Einsatzstellen fachliche Anleitung.
Während des Bundesfreiwilligendienstes finden als Teil der pädagogischen Begleitung für alle Bundesfreiwilligen Seminare statt, für die Teilnahmepflicht besteht. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt für Freiwillige unter 27 Jahren bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage. Es gelten grundsätzlich die in der Vereinbarung (Punkt 3.5) vereinbarten Seminartage als verbindlich und somit als verpflichtend. Während der vereinbarten Seminartage gemäß Punkt 3.5 der abzuschließenden Vereinbarung wird kein Urlaub gewährt.
Freiwillige, ab 27. Jahre nehmen in einem angemessenen Umfang (mindestens 1 Tag pro Dienstmonat) an den Seminaren teil.
Folgende Einsatzstellen bietet die Hanse- und Universtätsstadt Rostock:
Schulverwaltungsamt
Ab sofort stehen freie Stellen zur Verfügung. Beachten Sie bitte die Angaben unter dem Menü Einsatzorte und Tätigkeiten.
Stand: 14.11.2022
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Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege - Umwelt
5 Stellen davon 1 frei
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Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege - Friedhofsanlagen
7 Stellen davon 3 frei
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Amt für Umwelt- und Klimaschutz
4 Stellen davon 4 frei
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Bundesfreiwilligendienst im Stadtforstamt
4 Stellen
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