Wasser und Boden
Wir beobachten, wir handeln, wir erhalten
Die Abteilung Wasser und Boden des Umweltamtes Rostock sorgt nicht nur für Gewässerpflege, Abwasserbeseitigung und Bodenschutz, sondern stellt auch eine permanente Überwachung sicher - insbesondere bei Hochwasser, Sturmflut oder Havarien. Im Alarmdienst Gewässerschutz wird rasch reagiert, wenn Gefahrstoffe ins Wasser gelangen oder extreme Wetterereignisse Gewässer über die Ufer treten lassen.
Durch Kataster- und Monitoring-Systeme werden Pegelstände, Wasserqualität und Bodenveränderungen kontinuierlich erfasst, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Altlastenflächen und Grundwasser werden regelmäßig geprüft, sodass Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheits- und Umweltrisiken geschützt sind. Der Nutzen liegt im sicheren Trinkwasser, schadstofffreien Böden, überschwemmungsarmen Gebieten und transparenter Information im Ernstfall.
Die Bodenschutzgesetzgebung des Bundes (BBodSchG) und des Landes (LBodSchG) enthält wichtige Grundsätze für den vorsorgenden Bodenschutz
Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 traten bundesweit einheitliche Regelungen zur Altlastenuntersuchung und –sanierung in Kraft. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, die Funktionen des Bodens zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die Unterhaltung der Gewässer erstrecken sich insbesondere darauf, dass Gewässerbett zu erhalten, zu räumen und zu reinigen; die Ufer zu gestalten, zu schützen und für den Wasserabfluss frei zu halten.
Der Ausbau dient, entgegen der Vermutung, nicht nur dem größer und leistungsfähiger machen, sondern insbesondere der Einrichtung von Rückhalteräumen sowie einer naturnahen Gestaltung, um Lebensräume zu generieren. und die Erlebbarkeit als Naherholungsangebot für den Menschen zu verbessern.
Die Themen Binnenhochwasserschutz und Wasserwirtschaft werden in der "Kommunalen Gemeinschaftsaufgabe" mit vielen Verantwortlichen bearbeitet. Dazu gehören neben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgende Akteure:
- Wasser- und Bodenverband Untere Warnow-Küste
- Warnow Wasser- und Abwasserverband
- Nordwasser GmbH
- Universität Rostock (Professur Wasserwirtschaft)
Das gemeinsame Ziel ist eine abgestimmte und nachhaltige Entwässerungsplanung für Rostock.
Die untere Wasserbehörde ist für den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers und der Gewässer zweiter Ordnung, wie z. B. den Laakkanal, den Schmarler Bach, die Carbäk, den Radelbach und den Schwanenteich zuständig. Ihre Aufgaben umfassen die Überwachung der Einhaltung wasserrechtlicher Vorschriften und die Sicherstellung einer umweltverträglichen Nutzung und Reinhaltung dieser Wasserressourcen.
Die Wasserversorgung in den Fällen Brand- und Zivilschutz in Rostock gliedert sich in folgende Schwerpunkte:
- Trinkwassernotversorgung (Notwasserbrunnen)
- Löschwasserbereitstellung (Löschwasserteiche)
Öffentliche Sanitäranlagen sind notwendiger Bestandteil der Infrastruktur der Hansestadt mit ihrer touristischen Ausrichtung.
Das Amt für Umweltschutz führt zu zahlreichen Umweltbereichen Kataster, in denen Daten zu Gewässern, Böden, Altlasten und Grundwasser erfasst und gepflegt werden. Diese Daten bilden die Grundlage für fachliche Bewertungen, Planungen und Genehmigungen. Durch den Einsatz moderner GIS-Anwendungen können Informationen gezielt ausgewertet und räumliche Zusammenhänge sichtbar gemacht werden. So entstehen wertvolle Erkenntnisse für den Umwelt- und Ressourcenschutz in Rostock.

Zentrale Themen der Abteilung
Nachfolgend haben wir verschiedene aktuelle Themen zusammengestellt, die für die Bürgerinnen und Bürger von Rostock relevant sein können und sie direkt betreffen. Folgen Sie für mehr Informationen einfach den aufgeführten Links.
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistungen
- Abwasser - Beseitigung
- Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: Eignungsfeststellung beantragen
- Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen
- Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
- Grundwasser: Erlaubnis für die Entnahme beantragen




