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Vorsorgender Bodenschutz

Intakte Böden durch umsichtiges Handeln

Die Bodenschutzgesetzgebung des Bundes (BBodSchG) und des Landes (LBodSchG) enthält wichtige Grundsätze für den vorsorgenden Bodenschutz:

  1. Alle, die auf Böden einwirken, haben sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
  2. Mit Boden ist sparsam und schonend umzugehen.

Bodeneintrag und -auftrag

Das Einbringen oder Auftragen von Material auf natürlichen Boden ist bis zu einer Mächtigkeit von 20 cm möglich. Natürlicher Boden wird auch als durchwurzelbare Bodenschicht bezeichnet. Hierbei sind bestimmte Anforderungen zu berücksichtigen.

Insbesondere gelten:

  • Das Material, welches auf- oder eingebracht wird, muss die Vorsorgewerte der BBodSchV einhalten.
  • Die Bodenfunktionen gemäß BBodSchG müssen gesichert oder wiederhergestellt werden.
  • Verdichtungen, Vernässungen oder sonstige Beeinträchtigungen der physikalischen Eigenschaften sind zu vermeiden.
  • Es dürfen keine schädlichen Bodenveränderungen entstehen.

Aufzubringendes Bodenmaterial muss dementsprechend für den Auf- oder Eintrag geeignet sein. Ggf. ist ein Nachweis darüber zu erbringen. Ein direktes Antragsverfahren ist im Bodenschutzrecht bisher nicht vorgesehen. Die Überwachung erfolgt durch das Amt für Umweltschutz.

Bereits drei mal fand in Rostock unser gut besuchtes Bodenschutz-Symposium statt. Mit dem Format möchten wir die Akteure im Bodenschutz aus Verwaltung, Forschung und Praxis zusammenbringen und eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zum aktuellen Geschehen im Bodenschutz bieten.

Einen Rückblick finden Sie hier.

Im Mai 2019 hat die Bürgerschaft die 2. Fortschreibung des Bodenschutzkonzeptes für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen. Es widmet sich dem Schutz des Bodens als einem der kostbarsten Güter der Menschheit.

Das Bodenschutzleitbild und die kommunalen Bodenschutzziele legen fest, wie die Stadt Rostock mit ihren Böden umgehen möchte.

Das Konzept bündelt dazu im ersten Teil die Grundlagen des Bodenschutzes und enthält Informationen über die Ermittlung und Sammlung von Daten zum Boden und seiner Nutzung, die anhand zahlreicher Karten illustriert werden. Der zweite Teil beschreibt die Umsetzung des Bodenschutzes in Rostock und enthält einen zusammenfassenden Maßnahmenkatalog.

Das Bodenschutzkonzept dient in den kommenden Jahren als Handlungsleitfaden für die verschiedenen Bereiche des städtischen Bodenschutzes und soll einen Beitrag dazu leisten, Boden stärker wahrzunehmen und wertzuschätzen.

Auch jeder Bürger kann durch sein Verhalten dazu beitragen, dass Bodenschäden infolge unangemessener Nutzung vermieden werden. Darauf sollte vor allem in sensiblen Freiräumen wie Parks, Grünflächen, Wäldern, Kinderspielflächen, Kleingärten und Dünen geachtet werden.

Das Bodenschutzkonzept ist Bestandteil der Umweltqualitätsziele für Rostock. Eine erneute Überprüfung und Überarbeitung des Konzeptes ist nach 10 Jahren vorgesehen.

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Die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und der Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource ist ein wichtiger Grundsatz der Regelungen im Bodenschutzrecht.

Im Rahmen der Bodenvorsorge in der Hansestadt Rostock werden Bodenuntersuchungen durchgeführt. Schwerpunkte bilden hierbei Kinderspielplätze und Kleingartenanlagen. Diese Nutzungsformen sind als besonders sensibel zu betrachten. Hier erfolgt eine direkte Aufnahme von Boden, speziell auf Kinderspielplätzen, oder eine mittelbare Aufnahme von Schadstoffen über die Pflanze durch den Gemüseanbau in den Gärten.

Bei den Untersuchungen werden die Lage sowie die Bodenhorizonte aufgenommen und dokumentiert. Hierbei werden die Bodenart durch Fingerprobe festgestellt, die Farbe der einzelnen Horizonte dokumentiert, der Humus- und Kalkgehalt abgeschätzt sowie der Anteil gröberer Bestandteile (Skelett) und von Verunreinigungen festgehalten. Aus den einzelnen Horizonten werden Bodenproben als Stechzylinderproben zur Bestimmung physikalischer Größen oder als Beutelproben für die Bestimmung chemischer Parameter entnommen.

Im Anschluss an diese Felduntersuchungen erfolgt die Untersuchung der Bodenproben im Labor. Die Ergebnisse werden dann ausgewertet und mit Prüf- und Vorsorgewerten aus den bodenschutzrechtlichen Regelungen verglichen sowie mit den im Umfeld bekannten Böden in Beziehung gesetzt.

In einem gemeinsamen Projekt mit dem Land werden in Rostock und anderen urbanen Räumen Stadtböden auf ihre Gehalte an ausgewählten Schadstoffen untersucht. Ziel dieser Untersuchungen ist es, besonders in Aufschüttungsbereichen repräsentative Hintergrundwerte für Chloride, Sulfate, Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe zu ermitteln, aus denen sich ein prognostizierbares Schadstoffniveau ableiten lässt.

Nutzungen des Bodens sind nach dem Bodenschutzgesetz so vorzunehmen, dass von ihnen keine schädlichen Bodenveränderungen ausgehen. Im Bodenschutzkonzept und im Landschaftsplan der Hansestadt Rostock sind für solche Freiflächen wie Parks, Grünflächen, Waldböden, landwirtschaftliche Nutzflächen, Kleingärten und Niedermoore der Erhalt und ihr Schutz vor Versiegelung sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung vorgesehen.

In den Jahren 1989, 1995, 2002, 2007 und 2014 sind für das Stadtgebiet Flächennutzungskartierungen auf der Grundlage von Satelliten- und Luftbildern vorgenommen und verglichen worden. Im Ergebnis dieser Kartierung konnte die Flächeninanspruchnahme für die unterschiedlichen Nutzungen und ihr Anteil an der Gesamtfläche ermittelt werden.

Dabei nehmen u.a. die Siedlungsflächen 23%, Wald 26%, Moore und Biotope 16%, landwirtschaftliche Nutzflächen 15% und Wasser 8% der Gesamtfläche von 181,87 km² ein. Die Flächeninanspruchnahme für neue Wohnbebauung und Industrie- und Gewerbegebiete von 1989 - 2014 betrug insgesamt 756 ha. Das bedeutet einen durchschnittlichen Flächenverbrauch von ca. 26 ha pro Jahr für Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen. Während im Zeitraum 1989 - 1995 Flächen vorrangig für Industrie und Gewerbe versiegelt wurden, dominierte von 1995-2002 der Eigenheimbau. Zwischen 2002 und 2007 hat der Flächenverbrauch für Industrie und Gewerbe wieder zugenommen. Seit 2007 wurde vorwiegend die innerstädtische Verdichtung, der Ausbau von Eigenheimsiedlungen und ein weiteres Wachstum des Hafens beobachtet werden. Der Versiegelungsgrad der Stadt Rostock beträgt ca. 18%.

Die nächste Aktualisierung der Daten ist in den nächsten 5-7 Jahren geplant.

Durch gezielte Nutzung von Brachflächen für die Ansiedlung von Gewerbe oder Wohnungsbau könnte die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „Grünen Wiese" für Siedlungstätigkeit geringer gehalten werden. Naturnahe Böden werden dadurch geschont und ihre Funktionen erhalten.

Die Daten sind im Geoportal der Hansestadt Rostock (https://www.geoport-hro.de/desktop) unter dem Thema "Natur und Umwelt" einsehbar.

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