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Jugendschutzkontrollen auf der Hanse Sail 2026

Pressemitteilung vom 07.08.2026 - Kultur, Freizeit, Sport / Umwelt und Gesellschaft


Archivmeldung:

Bitte beachten Sie, diese Meldung stammt aus dem Pressearchiv !
Der beschriebene Sachverhalt sowie Kontaktdaten und Zeitangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Großveranstaltungen wie die Hanse Sail bergen ein erhöhtes Risiko für den Konsum von Alkohol- und Nikotinprodukten durch Jugendliche. Um den Jugendschutz zu stärken, führen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz – bestehend aus Polizei, Jugendamt und Stadtamt (Abt. Gewerbeangelegenheiten und Kommunaler Ordnungsdienst) – gezielte Kontrollen auf dem Veranstaltungsgelände der Hanse Sail durch.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem zunehmenden Konsum von Vapes unter jungen Menschen. Das Rauchen von Tabakwaren in der Öffentlichkeit – hierzu zählen auch E-Zigaretten und Tabakerhitzer – ist für Minderjährige gemäß § 10 des Jugendschutzgesetzes verboten. E-Zigaretten erfreuen sich insbesondere bei Jugendlichen wachsender Beliebtheit. Attraktive Geschmacksrichtungen, modernes Design und die häufige Wahrnehmung als vermeintlich harmlose Alternative zur herkömmlichen Zigarette tragen dazu bei, dass viele junge Menschen die gesundheitlichen Risiken unterschätzen.

Aktuelle Befragungsergebnisse des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit zeigen, dass neun von zehn der befragten 12- bis 17-Jährigen nikotinhaltige Liquids konsumieren. Der frühzeitige Konsum von nikotinhaltigen Produkten kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen, belastet Herz und Kreislauf und kann den Einstieg in einen langfristigen Nikotinkonsum begünstigen.

Wesentliches Augenmerk der Kontrollen liegt auf der Überprüfung der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen durch Gewerbetreibende und Veranstaltende. Der Verkauf und Ausschank von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein oder deren Mix-Getränken ist für Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Der Konsum von Spirituosen sowie spirituosenhaltigen Mixgetränken ist erst an Personen ab 18 Jahren zulässig.

Darüber hinaus werden Sensibilisierungs- und Beratungsgespräche mit den Verkaufsstellen auf und rund um das Veranstaltungsgelände durchgeführt. Ziel dabei ist es, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken sowie Nikotinprodukten sicherzustellen. Jugendliche und Gewerbetreibende sollen gleichermaßen über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes informiert, für die Gesundheitsrisiken des Alkohol- und Nikotinkonsums sensibilisiert und frühzeitig auf Suchtgefahren hingewiesen werden.

Ein wirksamer Jugendschutz setzt die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben voraus und lebt vom Verantwortungsbewusstsein aller Erwachsenen. Eltern, Veranstaltende, Gewerbetreibende und weitere Bezugspersonen tragen gemeinsam dazu bei, Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Folgen des Konsums von Alkohol- und Nikotinprodukten zu schützen.