Fundbüro
Das Fundbüro Rostock ist zuständig für Fundstücke, welche auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gefunden werden.
- Sie haben etwas verloren?
- Sie haben etwas gefunden?
- Sie möchten bei der Fundsachenauktion mitbieten?
Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen:
Suchen Sie online nach bereits gefundenen und registrierten Fundsachen.
Für die Aufbewahrung von Fundsachen sowie für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung (z. B. Radverlust) für die Versicherung wird auf Grundlage der Kostenverordnung Innenministerium (KostVO IM M-V) eine Gebühr erhoben.
Für Gegenstände, die Sie in Bussen und Bahnen der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) verloren oder vergessen haben, wenden Sie sich bitte an:
- Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Tel. +49 381 802-1900
Für Gegenstände, die Sie in der Deutschen Bahn AG verloren oder vergessen haben, folgen Sie bitte dem Link:
Sollten sich aus der Fundsache Angaben zum Eigentümer herleiten lassen (z. B. Personalausweis), wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurück gibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen.
Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie daher bitten, Fundgegenstände entweder im Fundbüro, bei den Ortsämtern oder bei einer Polizeidienststelle abzugeben.
So genannte Bagatellfunde mit einem Veräußerungswert von nicht mehr als 10 Euro sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten ab Anzeigedatum dem Eigentümer nicht wieder zurück gegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Funde in Behörden bzw. auf deren Gelände sowie in Verkehrsmitteln lassen nur eingeschränkte Fundrechte zu. Hier ist ein Eigentumsanspruch ausgeschlossen. Gleiches gilt für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z. B. Handys, Laptops, Smartwatches, Schlüssel).
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock versteigert nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich. Seit 2026 erfolgen diese Versteigerungen modern und digital über Online-Auktionen.
Dafür wird die Plattform „Fundbüro Deutschland“ genutzt – ein virtuelles Auktionshaus.
Durch Eingabe der Postleitzahl 18055 und des Ortes Rostock lassen sich alle aktuell verfügbaren Gegenstände aus Rostock finden, z. B. Spielzeug, Fahrräder und vieles mehr.
Wichtige Hinweise:
- Ersteigerte Artikel müssen bei Abholung bezahlt werden (bar oder mit Karte).
- Die Übergabe erfolgt erst nach Bezahlung.
- Die Gegenstände werden nicht auf Funktion oder Verkehrssicherheit geprüft.
- Es gilt der Grundsatz: „Gekauft wie besehen“ – es bestehen keine Gewährleistungsansprüche.
Hier geht es zu den Online-Versteigerungen:
Fundsachenversteigerung
Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wurden
